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1 Liter Realchemie 2,4D+MCPA+Mecoprop-P+Dicamba

21,95 EUR
1 Liter = € 21,95
inkl. MwSt.  zzgl. Versand
Verfügbarkeit:  sofort verfügbar
Artikelnummer: 100396

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ArtikelbeschreibungPassendes ZubehörReferenzartikelBewertungenDownloads
Realchemie 2,4-D & MCPA & Mecoprob-P & Dicamba ist ein wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Rasenflächen und enthält vier Wirkstoffe, die sowohl über das Blatt als auch in geringem Umfang über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen und anschließend in der ganzen Pflanze systemisch verteilt werden. Die 4- fach Mischung sorgt für ein sehr breites Wirkungsspektrum, so dass neben gängigen leicht bekämpfbaren Unkräutern wie z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen und Weißklee auch Problemunkräuter wie z.B. Gundermann und Ehrenpreis sicher bekämpft werden. Gleichzeitig besitzt Realchemie 2,4-D & MCPA & Mecoprob-P & Dicamba eine sehr gute Rasenverträglichkeit. Dicotex ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt - auch bei blühenden Unkräutern - eingesetzt werden.

*Dicotex ist eine eingetragene Marke der Agriphar S.A.

mehr Details:

Wirkstoff: 70 g/l 2,4-D, 70 g/l MCPA, 42 g/l Mecoprop-P, 20 g/l Dicamba

Anwendung im Rasen:

Realchemie 2,4-D & MCPA & Mecoprob-P & Dicamba in der erforderlichen Menge (100 ml/100 m²) zur Hälfte der Gieß- bzw. Spritzbrühe geben. Der Wasseraufwand im Gießverfahren beträgt 100 l/100 m², im Spritzverfahren 10 l/100 m². Mit der noch fehlenden Wassermenge auffüllen, Gieß-/bzw. Spritzbrühe gut umrühren.

Packungsgröße: 1 Liter

Pflanzenschutzsachkunde

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:

Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte:
1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.)
3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus.
4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht.
Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist.

Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.