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Glyphosat 360 5 Liter

21,95 EUR
1 Liter = € 4,39
inkl. MwSt.  zzgl. Versand
Verfügbarkeit:  sofort verfügbar
Artikelnummer: 100006

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ArtikelbeschreibungPassendes ZubehörReferenzartikelBewertungenDownloads
Unkrauttod, Unkrautvernichter, Unkrautex, Glyphosat, (mit dem Wirkstoff: Glyphosat)
Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen im Forst, Wein-, Kernobst- und Rübenbau, auf Wegen und Plätzen, in Baumschulen und im Zierpflanzenbau.

Glyphosat ist ein nichtselektives Blattherbizid (das bedeutet alle grünen Pflanzen die getroffen werden sterben ab) mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst.

Eignet sich optimal zur Vorbereitung der Rasenneuansaat!

Glyphosat kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.
Bereits kurze Zeit nach dem Einsatz von Glyphosat können alle Kulturen nachgebaut werden.
1,0l reichen je nach Einsatzzweck und Befall für bis zu 2.000 qm Fläche.

mehr Details:

Wirkstoffgehalt 360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat

Pflanzenschutzsachkunde

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:

Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte:
1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.)
3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus.
4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht.
Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist.

Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.