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NUFARM Clinic 5 Liter

23,95 EUR
1 Liter = € 4,79
inkl. MwSt.  zzgl. Versand
Verfügbarkeit:  sofort verfügbar
Artikelnummer: 100407

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Die breitwirksame Komplettlösung

Das vielseitige Herbizid zur Umkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Wein- und Kernobstbau, auf Wegen und Plätzen und in Baumschulen.

Clinic ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst.
Bei normalwu¨chsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7–10 Tagen die sichtbare Wirkung von Clinic ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen spa¨ter vollsta¨ndig. Ein witterungsbedingt langsamerer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.

mehr Details:

Wirkstoffe:
360 g/l Glyphosat als Isopropylamin-Salz (487 g/l)
Polyoxiethylenamin

Verbrauch / Aufwandmenge: 1 Liter reicht für ca. 2000 m²

Packungsgröße: 5 Liter

Pflanzenschutzsachkunde

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:

Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte:
1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.)
3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus.
4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht.
Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist.

Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.