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Roundup UltraMax 5 Liter

65,96 EUR
1 Liter = € 13,19
inkl. MwSt.  zzgl. Versand
Verfügbarkeit:  sofort verfügbar
Artikelnummer: 100003

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ArtikelbeschreibungPassendes ZubehörReferenzartikelBewertungenDownloads
Roundup UltraMax ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung.
Es ist ein Totalherbizid zur Anwendung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst und Zierpflanzenbau, Weinund Kernobstbau und auf Wegen und Plätzen mit und ohne Holzgewächse. Roundup UltraMax wurde von den Behörden ohne Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern eingestuft. (Ländervorgaben beachten!
Roundup Ultra MAX wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
  • Maximale Zuverlässigkeit und Wirksamkeit
  • Regenfest bereits nach 1 Stunde
  • Schnelle und wurzeltiefe Wirkstoffverteilung in der Pflanze
  • Umbruch nach nur 7 Tagen auch bei Quecke
  • Anwendung möglich auf taufeuchte Bestände
  • Unabhängig von Temperaturwechseln
  • Niedrige Aufwandmengenpro Hektar durch höhere Konzentation
Verbrauch:
1,0l reichen je nach Einsatzzweck und Befall für ca. 1.000 - 2.600 qm Fläche.

mehr Details:


Wirkstoffgehalt 450 g/l Glyphosat (607 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat

Pflanzenschutzsachkunde

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:

Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach § 10 Pflanzenschutzgesetz (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen durch Ihren Kauf folgende Punkte:
1. Sie verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz wird nur auf Kulturflächen durchgeführt (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.)
3. Sie bringen die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung aus.
4. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht.
Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist.

Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.