
Neudorff Raupenfrei Xentari 2 x 3g
Biologisch gegen den Buchsbaumzünsler
Unsere Staffelpreise
ab Menge | Preis je Stück | Grundpreis |
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1 | 6,75 € |
100 Gramm = 112,50 €
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2 | 6,25 € |
100 Gramm = 104,17 €
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4 | 5,75 € |
100 Gramm = 95,83 €
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6 | 5,25 € |
100 Gramm = 87,50 €
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6,75 €
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Neudorff Raupenfrei Xentari dient der zuverlässigen Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und auch Wein. Die Raupen nehmen das biologische Pflanzenschutzmittel mit dem Fraß auf und verenden innerhalb kurzer Zeit.
Da Raupenfrei Xentari nur auf die Insekten wirkt, die am Blatt fressen, ist seine Wirkung sehr selektiv. Es schont Bienen und andere Nützlinge, wirkt aber gegen eine breite Palette an Schadraupen. Dazu gehören die Raupen des Buchsbaumzünslers, Eulen-Arten und Erdraupen an Gemüse, Frostspanner an Gehölzen und viele andere Raupen. Das Pulver wird einfach in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Bis zur Ernte von Obst und Gemüse braucht keine Wartezeit eingehalten werden.
Da Raupenfrei Xentari nur auf die Insekten wirkt, die am Blatt fressen, ist seine Wirkung sehr selektiv. Es schont Bienen und andere Nützlinge, wirkt aber gegen eine breite Palette an Schadraupen. Dazu gehören die Raupen des Buchsbaumzünslers, Eulen-Arten und Erdraupen an Gemüse, Frostspanner an Gehölzen und viele andere Raupen. Das Pulver wird einfach in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Bis zur Ernte von Obst und Gemüse braucht keine Wartezeit eingehalten werden.
- 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
- biologisches Präparat gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst*, Gemüse* und Wein*
- nützlingsschonend
- nicht bienengefährlich (B4)
Anwendung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Zierpflanzen
- 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
- Kohlgemüse
- gegen Eulenarten, Erdraupen 1-3 g, gegen andere freifressende Schmetterlingsraupen (z.B. Kohlmotte) 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
- Kernobst
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen 1 g in 1 Liter Wasser
- Wein
- gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) 1-3 g in 1 Liter Wasser
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Wartezeit: keine
Lagerung: kühl und trocken
Lieferumfang: 2 x 3 g (für bis zu 120m²)
Wartezeit: keine
Lagerung: kühl und trocken
Lieferumfang: 2 x 3 g (für bis zu 120m²)
Bitte beachten
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung und das Merkblatt Pflanzenschutz richtig gemacht.
Zulassungsnummer | 024426-00 |
Zulassungsinhaber | SUMITOMO CHEMICAL |
Weitere Vertriebsfirmen | Biofa AG Biohelp GmbH |
Zulassungsende | 30.04.2020 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Wirkstoffgehalt | 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg Grundkörper) 15.000IU/mg |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV |
Reizend |
Kennzeichnung nach GefStoffV | S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Ausrufezeichen |
Gefahrenhinweise (GHS) | Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | |
Kennzeichnung nach PflSchMV | SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. |
Auflagen | HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VA302: Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. |